top of page
Gefährdungsbeurteilung und Risikoanalyse 
Gefährdungsbeurteilung und Risikoanalyse
Gefährdungsbeurteilung und Risikoanalyse 

§ 5 des Arbeitsschutzgesetzes verlangt vom Arbeitgeber festzustellen, ob künstliche optische Strahlung am Arbeitsplatz von Beschäftigten auftritt oder auftreten kann. Wenn dies der Fall ist, hat er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen für Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu beurteilen. Werden die Expositionsgrenzwerte (EGW) überschritten, ist in jedem Fall eine Gefährdung gegeben. Um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten, müssen passende  Schutzmaßnahmen getroffen werden. Die entsprechende Gefährdungsbeurteilung und Risikoanalyse müssen dabei durch eine fachkundige Person erstellt werden. 

 

Nehmen Sie gerne direkt Kontakt rund um das Thema Gefährdungsbeurteilung mit mir auf.

Laserschutzbrille / Laserjustierbrille
Amir Jahromi_gutachter_OStrV
Laserschutzbrille / Laserjustierbrille

Laserschutzbrillen sollen Verletzungen des menschlichen Auges durch Laserstrahlung

verhindern. Um das zu gewährleisten, muss die Schutzstufe für die Laserschutzbrille korrekt berechnet und nach DIN EN 207 oder DIN EN 60825-4 ausgewählt werden. 

 

Nehmen Sie gerne direkt Kontakt rund um das Thema Laserschutzbrillen mit mir auf.

Für Justierarbeiten an Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4, die im sichtbaren Spektralbereich zwischen 400 nm und 700 nm strahlen, müssen spezielle Laserjustierbrillen der Norm DIN EN 208 eingesetzt werden. Gerne unterstütze ich Sie auch hier bei der exakten Berechnung und der Auswahl geeigneter Modelle.  

 

Nehmen Sie gerne direkt Kontakt rund um das Thema Laserjustierbrillen mit mir auf.

Abschirmung
Amir Jahromi_gutachter_OStrV
Abschirmung

Vielfach besteht die Notwendigkeit, Laserbereiche gegen umliegende benachbarte Arbeitsplätze oder Verkehrsflächen abzuschirmen. Ideal wäre es natürlich, durchsichtige Abschirmungen zu schaffen, um in Unfallsituationen die Hilfe für Mitarbeiter gewährleisten zu können. Das hat auch den Vorteil, Besuchern die ablaufenden Prozesse zeigen zu können. 

In vielen Fällen lässt sich diese Idealsituation aber nur eingeschränkt, oder verbunden mit hohen Kosten, herstellen. 

Eine mögliche Lösung dafür können undurchsichtige Abschirmungen sein, die durch den Einbau von Laserschutzfiltern in die Abschirmung einen gewissen Einblick erlauben. Auch hier gilt es, die entsprechenden Abschirmungen (normale bzw. aktive Laserschutzwände) korrekt zu berechnen und zu kalkulieren, um der Norm DIN EN 12254 zur Abschirmung an Laserarbeitsplätzen und die Norm DIN EN 60825-4 zu Laserschutzwände zu entsprechen. 

 

Nehmen Sie gerne Kontakt zum Thema Abschirmung mit mir auf.

Sicherheit in der Messtechnik 
Sicherheit der Lasermessgeräte
Sicherheit in der Messtechnik 

Laser und optische Technologien machen die Messtechnik heute zu einer sehr präzisen Angelegenheit. Gleichzeitig stellt die Technik damit aber auch immer höhere Ansprüche an die Sicherheit. Während in der Messtechnik Laser der Klassen 1, 1M, 2, 2M oder 3R eingesetzt werden, kann bei Laseranwendungen über größere Entfernungen im Freien der normale Laserbereich nicht abgegrenzt werden. Aus diesem Grund müssen dort andere technische und organisatorische Maßnahmen eingesetzt werden, damit weder Personen noch die Umwelt Schaden nehmen. 

 

Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf, wenn Sie Fragen zur Sicherheit von Lasertechnologie in der Messtechnik haben.

Sicherheit von Lichtwellenleitern und Kommunikationssystemen
Lichtwellenleiter_Kommunikationssytem
Sicherheit von Lichtwellenleitern und Kommunikationssystemen

Die Strahlung eines Nd:YAG-Lasers wird häufig zwecks Übertragung in einen Lichtwellenleiter eingekoppelt, um ihn z.B. zu einer Roboterhand zu führen.

Für jede dabei entstehende Übergangsstelle, die zu einer Auskopplung

von Laserstrahlung führen kann, ist jeweils eine eigene Berechnung und Gefährdungsbeurteilung nötig. Diese sind für Hersteller und Betreiber von Lichtwellenleiter-Kommunikationssysteme in der DIN EN 60825-2 Norm festgelegt. 

Zentrales Konzept ist die Einführung von sogenannten Gefährdungsgraden,

die sich nach den in den Lichtwellenleitern geführten Strahlungsleistungen richten

und unter „vernünftigerweise vorhersehbaren“ Umständen zugänglich werden

könnten.

 

Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf, wenn Sie Fragen zu Sicherheitsanforderungen in Lichtwellenleitern und Kommunikationssystemen haben.

Laserschutzbeauftragte nach OStrV
Laserschutzbeauftragter_Stuttgart
Laserschutzbeauftragte nach OStrV und TROS

Abschnitt 2 §5 OStrV verpflichtet Arbeitgeber dazu, die Gefährdungsbeurteilung, deren Messung sowie deren Berechnung nur von fachkundigen Personen durchführen zu lassen. Wer als Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse verfügt, muss er sich daher fachkundig beraten lassen.  

Darüber hinaus gilt die Pflicht einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen auch dann, wenn Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 in Betrieb genommen werden sollen, der Arbeitgeber aber nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. 

 

Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf, wenn Sie sich fachlich von einem qualifizierten Laserschutzbeauftragen  beraten lassen möchten

Schutz vor inkohärenter optischer Strahlung  
Schutz vor inkohärenter optischer Strahlung
Schutz vor inkohärenter optischer Strahlung  

Es gibt bestimmte Berufsgruppen, die an Arbeitsplätzen intensiver künstlicher oder natürlicher Strahlung ausgesetzt sind, zu ihnen gehören nicht nur Hochofenarbeiter, Stahlarbeiter oder Schweißer, sondern beispielsweise auch  Glasbläser oder Schauspieler. 

 

Während man beim Einsatz von Lasertechnologie von der Belastung durch kohärente Strahlung spricht, geht es in diesen Berufen vielmehr um die sogenannte inkohärente Strahlungen, also Strahlung ganz allgemein, die von künstlichen Quellen ausgeht. Auch sie kann für Mitarbeiter gefährlich werden, wenn ihre Intensität (Maximale Zulässige Bestrahlung, MZB) oder ihre Bestrahlungszeit (Maximale vorgeschriebene Einwirkungsdauer) einen bestimmten Wert übersteigt. 

 

Um auch für diese betroffenen Berufsgruppen ein sicheres Arbeiten zu gewährleisten,  muss sichergestellt werden, dass die Expositionsgrenzwerte (EGW) nach Abschnitt 5 des TROS_IOS Teil2 eingehalten werden. Die Gefährdungsbeurteilung übernimmt auch hier im Regelfall ein Sachverständiger. 

 

Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf, wenn es um die Messung, Bewertung und Gestaltung von Arbeitsplätzen im Hinblick auf den Schutz vor inkohärenter Strahlung geht.

Sicherheitsunterweisung_Stuttgart
Sicherheitsunterweisung

§ 8 OStrV verpflichtet Arbeitgeber dazu, Beschäftigten, die in Laserbereichen tätig sind, auf Basis der Gefährdungsbeurteilung zu unterweisen. Das ist eine der Fürsorgepflichten des Arbeitgebers und damit wesentlicher Teil des Arbeitsschutzes. Der Arbeitgeber kann diese Pflicht nach  § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz auch auf fachkundige und zuverlässige Personen übertragen. Bei Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 unterstützt der Laserschutzbeauftragte den Arbeitgeber bei der Unterweisung.  

 

Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf, wenn Sie Fragen zum Thema Sicherheitsunterweisung haben.

Sicherheitsunterweisung
bottom of page